Datenschutzerklärung CovideSafeBE App - COVID Zertifikate
v.3.0 – 4. Oktober 2021
In dieser Datenschutzerklärung finden Sie alle Informationen zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im Rahmen der Covid-Zertifikate (einerseits des Digitalen EU-COVID-Zertifikats und andererseits des COVID Safe Tickets). Insbesondere wird geklärt, wie Ihre Daten erhoben, verarbeitet und genutzt werden. Dieses Dokument gliedert sich in vier Teile:
"personenbezogene Daten" alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen (im Folgenden: betroffene Person); eine natürliche Person, die direkt oder indirekt identifiziert werden kann, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität und für diese natürlichen Person charakteristisch sind.
"Verarbeitung" einen Vorgang oder eine Reihe von Vorgängen im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten oder einer Reihe personenbezogener Daten, unabhängig davon, ob sie durch automatisierte Prozesse wie die Erhebung, das Erfassen, die Organisation, das Ordnen, die Speicherung, die Anpassung oder Veränderung, das Auslesen, das Abfragen, die Verwendung, die Offenlegung durch Übermittlung, Verbreitung oder eine andere Form der Bereitstellung, den Abgleich oder die Verknüpfung, die Einschränkung, das Löschen oder die Vernichtung von Daten durchgeführt werden oder nicht.
"Verantwortlicher" eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet.
"Verarbeiter" eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet.
Sie können die über Sie verarbeiteten Daten jederzeit einsehen und bei Bedarf korrigieren lassen. Darüber hinaus haben Sie unter bestimmten Umständen auch das Recht, vom für die Verarbeitung Verantwortlichen eine Verarbeitungsbeschränkung zu verlangen.
Wenn Sie Fragen zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten haben oder eine der oben genannten Rechte ausüben möchten, können Sie sich an den Datenschutzbeauftragten des Verantwortlichen für die Verarbeitung wenden, dessen Kontaktdaten nachstehend aufgeführt sind. Bitte fügen Sie Ihrer Anfrage immer eine Recto-verso-Kopie Ihres Personalausweises bei, damit Sie identifiziert werden können.
Auch wenn Sie mit der Verarbeitung Ihrer Daten nicht einverstanden sind, können Sie sich an diesen Datenschutzbeauftragten wenden. Darüber hinaus können Sie jederzeit eine Beschwerde bei der Datenschutzbehörde einreichen.
Der Digitale EU-COVID-Impfnachweis wird von folgenden Verantwortlichen für die Verarbeitung jeweils im Rahmen seiner Zuständigkeiten ausgestellt:
Die Verarbeitung erfolgt auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe c der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), insbesondere:
die Verarbeitung ist zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich, der der Verantwortliche unterliegt.
Die gesetzliche Grundlage, auf der sich berufen wird, befindet sich im Zusammenarbeitsabkommen vom 14. Juli 2021 zwischen dem Föderalstaat, der Flämischen Gemeinschaft, der Französischen Gemeinschaft, der Deutschsprachigen Gemeinschaft, der Gemeinsamen Gemeinschaftskommission, der Wallonischen Region und der Französischen Gemeinschaftskommission über die Verarbeitung von Daten im Zusammenhang mit dem digitalen EU-COVID-Zertifikat, dem Covid Safe Ticket, dem PLF und der Verarbeitung personenbezogener Daten von Lohnempfängern und Selbständigen, die im Ausland leben oder wohnen und in Belgien Tätigkeiten ausüben.
Der Zweck der Verarbeitung personenbezogener Daten besteht gemäß Artikel 3 Absatz 1 der Verordnung über das Digitale EU-COVID-Zertifikat darin, die Ausstellung, Anerkennung und Überprüfung des Digitalen EU-COVID-Zertifikats zu erleichtern, um Zugang zu den darin enthaltenen Informationen zu erhalten und um die Ausübung des Rechts auf Freizügigkeit innerhalb der Union während der COVID-19-Pandemie zu erleichtern.
Folgende Kategorien personenbezogener Daten werden verarbeitet:
Der Hauptwohnsitz stammt aus dem Nationalregister. Die Nationalregisternummer, die Identität des Inhabers und die Informationen zu den verabreichten COVID-19-Impfungstoff sowie zur Anzahl der verabreichten Dosen stammen von Vaccinnet, einer Datenbank, die unter anderem die Impfungen gegen COVID-19 nachverfolgt und gemeinsam von den verschiedenen Verantwortlichen für die Verarbeitung verwaltet wird. Weitere Informationen zu Vaccinnet finden Sie auf der Website von Vaccinnet (https://www.vaccinnet.be). In Übereinstimmung mit der Datenschutzerklärung von Vaccinnet ist es nicht möglich, Ihre Daten aus dieser Datenbank löschen zu lassen.
Grundsätzlich ist das Digitale EU-COVID-Impfnachweis nur für die Ausstellung an den Bürger bestimmt und werden daher vom Verantwortlichen für die Verarbeitung nicht automatisch an Dritte weitergegeben. Ihre Bescheinigungen werden jedoch über verschiedene digitale Schalter oder digitale Patientenportale zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus werden die Nachweise auf Wunsch auch über die eBox oder an die CovidSafeBe-Anwendung weitergeleitet.
Die Daten werden im Auftrag der verschiedenen Verantwortlichen von der intern autonomen Agentur ohne Rechtspersönlichkeit Digitaal Vlaanderen, eingetragen in der Zentralen Datenbank der Unternehmen unter der Nummer 0316.380.841, mit Sitz in Havenlaan 88, 1000 Brüssel (privacy.digitaal@vlaanderen.be), verarbeitet.
Die mit der Digitalen EU-COVID-Impfbescheinigung verbundenen personenbezogenen Daten werden so lange aufbewahrt, wie Sie die Bescheinigung zur Ausübung Ihres Rechts auf Freizügigkeit oder zur Ausstellung eines Covid Safe Tickets verwenden können. Ihre Nationalregisternummer und die Metadaten zum Zertifikat werden drei Jahre lang in einer Protokolldatenbank gespeichert, um das System zu schützen, Fehler zu erkennen und im Zusammenhang mit Streitigkeiten zu verwenden.
Die vorgenannte Aufbewahrungsfrist ist unabhängig von der Aufbewahrungsfrist Ihrer Daten bei Vaccinnet (siehe: Woher stammen diese personenbezogenen Daten?).
Der Digitale EU-COVID-Test- und Genesungsnachweis wird von Sciensano ausgestellt, eingetragen in der Zentralen Datenbank der Unternehmen unter der Nummer 0693.876.830, mit Sitz in der Juliette Wytsmanstraat 14, 1050 Ixelles.
Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten: dpo@sciensano.be oder per Brief an die oben genannte Adresse.
Die Verarbeitung erfolgt auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe c der DSGVO, insbesondere:
die Verarbeitung ist zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich, der der Verantwortliche unterliegt.
Die gesetzliche Grundlage, auf der sich berufen wird, befindet sich im Zusammenarbeitsabkommen vom 14. Juli 2021 zwischen dem Föderalstaat, der Flämischen Gemeinschaft, der Französischen Gemeinschaft, der Deutschsprachigen Gemeinschaft, der Gemeinsamen Gemeinschaftskommission, der Wallonischen Region und der Französischen Gemeinschaftskommission über die Verarbeitung von Daten im Zusammenhang mit dem digitalen EU-COVID-Zertifikat, dem Covid Safe Ticket, dem PLF und der Verarbeitung personenbezogener Daten von Lohnempfängern und Selbständigen, die im Ausland leben oder wohnen und in Belgien Tätigkeiten ausüben.
Der Zweck der Verarbeitung personenbezogener Daten besteht gemäß Artikel 3 Absatz 1 der Verordnung über das Digitale EU-COVID-Zertifikat darin, die Ausstellung, Anerkennung und Überprüfung des Digitalen EU-COVID-Zertifikats zu erleichtern, um Zugang zu den darin enthaltenen Informationen zu erhalten und um die Ausübung des Rechts auf Freizügigkeit innerhalb der Union während der COVID-19-Pandemie zu erleichtern.
Digitaler EU-COVID-Testnachweis:
Folgende Kategorien personenbezogener Daten werden verarbeitet:
Digitaler EU-COVID-Genesungsnachweis:
Folgende Kategorien personenbezogener Daten werden verarbeitet:
Die Daten stammen aus einer Datenbank von COVID-19 Testergebnissen, die Sciensano bereits gemäß dem Zusammenarbeitsabkommen vom 25. August 2020 zwischen dem Föderalstaat, der Flämischen Gemeinschaft, der Wallonischen Region, der Deutschsprachigen Gemeinschaft und der Gemeinsamen Gemeinschaftskommission in Bezug auf die gemeinsame Verarbeitung von Daten durch Sciensano und die von den zuständigen föderierten Teilgebieten oder von den zuständigen Agenturen bestimmten Kontaktzentren, Gesundheitsinspektionsdienste und mobilen Teams im Rahmen einer Kontaktermittlung bei (vermutlich) mit dem Coronavirus COVID-19 infizierten Personen auf der Grundlage einer Datenbank bei Sciensano. Weitere Informationen zu dieser Datenbank: https://www.sciensano.be/fr/sujets-sante/coronavirus/role.
Die Datenbank erhält die medizinisch validierten Testergebnisse über Labore, Ärzte oder Krankenhäuser. Wenn Sie einen Fehler in Bezug auf diese Testergebnisse vermuten, wenden Sie sich bitte an den Pflegearzt, der das Testergebnis an Sciensano geliefert hat. Dieser medizinische Akteur kann Sciensano bei Bedarf über eine Korrektur informieren.
Das Nationalregister kann ebenfalls abgefragt werden.
Die Test- und Genesungsnachweise sind grundsätzlich nur für die Ausstellung an den Bürger bestimmt und werden daher vom Verantwortlichen für die Verarbeitung nicht automatisch an Dritte weitergegeben. Ihre Bescheinigungen werden jedoch über verschiedene digitale Schalter oder digitale Patientenportale zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus werden die Nachweise auf Wunsch auch über die eBox oder an die CovidSafeBe-Anwendung weitergeleitet.
Die Daten werden im Auftrag der verschiedenen Verantwortlichen von der intern autonomen Agentur ohne Rechtspersönlichkeit Digitaal Vlaanderen, eingetragen in der Zentralen Datenbank der Unternehmen unter der Nummer 0316.380.841, mit Sitz in Havenlaan 88, 1000 Brüssel (privacy.digitaal@vlaanderen.be), verarbeitet.
Die mit der Digitalen EU-COVID-Test- oder Genesungsbescheinigung verbundenen personenbezogenen Daten werden so lange aufbewahrt, wie Sie die Bescheinigung zur Ausübung Ihres Rechts auf Freizügigkeit oder zur Ausstellung eines COVID Safe Tickets verwenden können. Ihre Nationalregisternummer und die Metadaten zum Zertifikat werden drei Jahre lang in einer Protokolldatenbank gespeichert, um das System zu schützen, Fehler zu erkennen und im Zusammenhang mit Streitigkeiten zu verwenden.
Die Gültigkeit einer Genesungsbescheinigung kann den Zeitraum von 180 Tagen nicht überschreiten.
Die vorgenannte Aufbewahrungsfrist ist unabhängig von der Aufbewahrungsfrist Ihrer Daten bei Vaccinnet (siehe: Woher stammen diese personenbezogenen Daten?).
Das COVID Safe Ticket ist das Ergebnis des Auslesens des digitalen EU-COVID-Zertifikats durch die COVIDScan-Anwendung, um den Zugang zu einer Test- oder Pilotprojekten im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie zu regeln.
Die Anwendung COVIDScan ermöglicht es, durch Scannen des Barcodes des Digitalen EU-COVID-Zertifikats die Echtheit und Gültigkeit einer Impf-, Test- und/oder Genesungsbescheinigung zu überprüfen und das COVID Safe Ticket zu lesen und gegebenenfalls zu erstellen.
Das COVID Safe Ticket wird von folgenden Verantwortlichen für die Verarbeitung jeweils im Rahmen seiner Zuständigkeiten ausgestellt:
Die Verarbeitung erfolgt auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe c der DSGVO, insbesondere:
die Verarbeitung ist zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich, der der Verantwortliche unterliegt.
Die gesetzliche Grundlage, auf der sich berufen wird, befindet sich im Zusammenarbeitsabkommen vom 14. Juli 2021 zwischen dem Föderalstaat, der Flämischen Gemeinschaft, der Französischen Gemeinschaft, der Deutschsprachigen Gemeinschaft, der Gemeinsamen Gemeinschaftskommission, der Wallonischen Region und der Französischen Gemeinschaftskommission über die Verarbeitung von Daten im Zusammenhang mit dem digitalen EU-COVID-Zertifikat, dem Covid Safe Ticket, dem PLF und der Verarbeitung personenbezogener Daten von Lohnempfängern und Selbständigen, die im Ausland leben oder wohnen und in Belgien Tätigkeiten ausüben. Dieses Zusammenarbeitsabkommen wurde abgeändert durch das Zusammenarbeitsabkommen vom 27. September 2021 zur Änderung des Zusammenarbeitsabkommens vom 14. Juli 2021 zwischen dem Föderalstaat, der Flämischen Gemeinschaft, der Französischen Gemeinschaft, der Deutschsprachigen Gemeinschaft, der Gemeinsamen Gemeinschaftskommission, der Wallonischen Region und der Französischen Gemeinschaftskommission über die Verarbeitung von Daten im Zusammenhang mit dem digitalen EU-COVID-Zertifikat, dem COVID Safe Ticket, dem PLF und der Verarbeitung personenbezogener Daten von Lohnempfängern und Selbständigen, die im Ausland leben oder wohnen und in Belgien Tätigkeiten ausüben.
Bei Besuchern von
besteht der Zweck der Verarbeitung personenbezogener Daten des Digitalen EU-COVID-Zertifikats darin, das COVID Safe Ticket über das CST-Modul (= der Ausführungsmodus der COVIDScan-Anwendung zur Erstellung des COVID Safe Tickets) der COVIDScan-Anwendung zu lesen und gegebenenfalls zu generieren, um Folgendes zu kontrollieren und zu überprüfen:
Für die Ausstellung des COVID Safe Tickets werden Kategorien personenbezogener Daten des Digitalen EU-COVID-Zertifikats verarbeitet.
Das COVID Safe Ticket enthält und zeigt nur die folgenden Informationen an:
Um zu überprüfen, ob der Inhaber einer Impfbescheinigung die Bedingungen für den Zugang zu einer Veranstaltung, Einrichtung oder Angelegenheit erfüllt, erstellt die zentrale Plattform, auf der Impfbescheinigungen sowie Test- und Genesungsbescheinigungen verwaltet werden, eine Liste von Impfbescheinigungen, die vorübergehend nicht zur Erstellung eines Covid Safe Tickets verwendet werden können, weil der Inhaber einer Impfbescheinigung kürzlich positiv auf Covid-19 getestet wurde. Die Liste enthält nur die eindeutigen Kenncodes der ausgesetzten Impfbescheinigungen und wird stündlich aktualisiert.
Die oben erwähnte Liste der eindeutigen Identifizierungscodes von Impfscheinen, die vorübergehend nicht zur Erstellung eines Covid Safe Tickets verwendet werden können, wird über die Anwendung CovidScan abgerufen und lokal gespeichert.
Zu den oben beschriebenen Zwecken darf das Digitale EU-COVID-Zertifikat oder das vom Inhaber generierte COVID Safe Ticket nur mit Hilfe des CST-Moduls der COVIDScan-Anwendung gelesen werden, und zwar von den folgenden Personen:
Diesen Personen ist es ausdrücklich untersagt, das Digitale EU-COVID-Zertifikat oder das vom Inhaber erzeugte COVID Safe Ticket zu lesen und gegebenenfalls mit einer anderen Anwendung oder einem anderen Modul als dem CST-Modul der COVIDScan-Anwendung zu erzeugen.
Das Auslesen der Daten des COVID Safe Tickets darf nur bis einschließlich 31. Oktober 2022 erfolgen.